Heute möchte ich mit euch über etwas sprechen, das in Zusammenhang mit Versicherungen oft unterschätzt wird, aber von großer Bedeutung ist: eure Verantwortlichkeiten als Versicherungskunden. Klar, beim Abschluss einer Versicherung denken wir meist nur an den Schutz, den sie bietet, aber es gibt auch einige Dinge, an die wir denken müssen, um diesen Schutz nicht zu gefährden. 

Immerhin sind Versicherungen Verträge, die für beide Seiten mit Rechten und Pflichten verbunden sind. Diese Verpflichtungen nennt man Obliegenheiten. Die Verletzung von vertraglich festgelegten Obliegenheiten kann den vereinbarten Versicherungsschutz gefährden und zu einer Kürzung der Versicherungsleistung oder gänzlichen Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

Zwei Beispiele für Obliegenheiten

Die 72-Stunden-Regel

Wer sein Haus oder seine Wohnung für mehr als 72 Stunden am Stück verlässt, muss Vorkehrungen gegen eventuelle  Wasserschäden treffen. Konkret bedeutet das, dass für diese Zeit der Hauptwasserhahn abgedreht werden muss. Im Winter sind zusätzlich Frostschutzmaßnahmen zu treffen.

Wichtig: Unter die 72-Stunden-Regel fällt – je nach Vereinbarung – nicht nur das gesamte Gebäude, sondern auch einzelne darin befindliche Wohneinheiten, sofern diese Wohneinheiten über einen eigenen Hauptwasserhahn verfügen. Besonders wichtig ist das für Vermieter von (Ferien-)Wohnungen.

Wartungsfugen

Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden bietet Schutz bei Schäden durch Austreten von Wasser aus wasserführenden Zu- und/oder Ableitungsrohren, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Nicht inkludiert sind hier jedoch Schäden, die z. B. in der Dusche durch undichte Silikonfugen entstehen, da diese nicht mit dem Rohrsystem verbunden sind. In diesem Fall ist der Versicherungsnehmer in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Mauerwerk durch intakte Verfugungen verhindert werden.

 

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die erste Pflicht des Versicherungsnehmers ist, bei Vertragsabschluss ehrliche und vollständige Angaben zu seiner Person und zum Ausmaß des Risikos zu geben. Dabei sind insbesondere Fragen, die der Versicherer im Rahmen des Antrages stellt, wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollte ja eigentlich logisch sein, ist es aber wie wir wissen, leider nicht immer …

Gefahrenerhöhung

Die Versicherungsbestimmungen sehen auch vor, dass du veränderte Umstände, die eine Erhöhung des versicherten Risikos bewirken, bei der Versicherung anzeigen musst.

Beispiele:

Eigenheimversicherung: Du installierst einen Kamin im Wohnraum

Unfallversicherung: Du hast eine neue berufliche Tätigkeit oder übst eine gefährliche Sportart aus

Tipp: 

Im Zweifel ist es ratsamer, dem Versicherer die Änderung anzeigen, als dies nicht zu tun.

Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Als Versicherungsnehmer musst du dich an gesetzliche, behördliche oder im Versicherungsvertrag gesondert vereinbarte Sicherheitsvorschriften halten.

Beispiele:

Beim Motorradfahren ist ein Sturzhelm zu tragen; die Brandschutzvorschriften für Wohngebäude sind einzuhalten.

Vor und nach dem Schaden

Neben diesen allgemeinen Pflichten gibt es noch spezifische Obliegenheiten je Versicherungssparte. Wenn du öfter auf diesem Blog liest, wirst du schon eine Menge davon kennengelernt haben, denn ich weise immer wieder auf die „Fallen“ hin, in die Versicherungskunden tappen können.

Auch für den Eintritt eines Schadensfalles gibt es einige Verhaltensweisen, die ein Versicherungsnehmer befolgen muss. Lies hier in Kürze mehr zum Thema.

 

Conclusio

Frage deinen Versicherungsmakler, wenn du bei der Einhaltung bestimmter Vorschriften oder Verpflichtungen nicht ganz sicher bist. Er kennt die Versicherungsbedingungen und hilft dir gerne weiter.

 

Noch ein Tipp zum Schluss:

Melde dich gerne bei mir, wenn du jetzt (oder schon länger) daran denkst, deine Versicherungsverträge mal durchchecken zu lassen.  Dazu kannst du hier ein kostenloses Infogespräch mit mir buchen: https://www.bloch-versicherungen.at/gespraech-vereinbaren/

 

P.S.: Vergiß nicht – es gibt für alles eine Lösung!

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