Nachdem das lange Warten auf den Schnee nun endlich auch bei uns ein Ende hat, strömen wieder zahlreiche Wintersportler in die Berge. 

Vor allem Skitouren im alpinen Gelände sind „in“.

Mit im Spiel sollten hier genaue Tourenplanung und vollständige Ausrüstung sein, sowie einiges an Zusatzwissen. Denn auch abseits der Pisten gelten Regeln, deren Verletzung dir gröbere Probleme bescheren können, wie z.B.  Haftungsansprüche und gegebenenfalls auch strafrechtlichen Konsequenzen. 

 

Anfangen mit Begleitung

Einschätzungen zu Lawinengefahr und Anforderungen einer Tour sind für Anfänger schwierig. Daher ist es ratsam, einen erfahrenen Berg-, Vereins- oder anderen professionellen Führer zur Seite zu haben, der alle Gegebenheiten berücksichtigt und kein unnötiges Risiko eingeht. Kommt es dennoch zu einem Unfall, muss dieser Führer beweisen, dass er sich über die spezielle Lawinenlage informiert, alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen und die Begehung einzelner Hänge sorgfältig abgewogen hat. Meist wird ein Staatsanwalt unter Zuhilfenahme eines Sachverständigengutachtens prüfen, ob es zu einem Strafantrag vor Gericht kommt – etwa bei fahrlässiger Körperverletzung/Tötung oder unterlassener Hilfeleistung.

Freunde und Verträge

Bist du gelegentlich zwanglos mit Bekannten unterwegs, ist nicht in jedem Fall jeder für sich selbst verantwortlich: Nimmt nämlich ein erfahrener Tourengeher weniger mit diesem Sport vertraute Freunde unentgeltlich mit, kann auch das zu Haftungsansprüchen führen. Dies kann dann passieren, wenn etwa  Schwierigkeiten verschwiegen bzw. Risiken verharmlost oder bestritten wurden. Oder wenn unerfahrenere Tourengenossen über die Gefahren im Unklaren gelassen wurden. Ein solcher „Führer aus Gefälligkeit“ trägt bei einem Unglück die Schuld, wenn sich ein durchschnittlich erfahrener Tourengeher in einer vergleichbaren Situation vorsichtiger verhalten hätte. Als faktischer Führer gilt allerdings nur derjenige, der eine Überwachungs- oder Leitungsfunktion ausübt – das bloße Vorangehen oder mehr Erfahrung sind keine ausreichenden Kriterien. Was viele aber nicht wissen: Sehr wohl kann eine „Haftung aus Vertrag“ greifen, wenn jemand für alle Beteiligten – gegen Entgelt – Transport, Unterkunft oder Ausrüstung organisiert. Oder – was gar nicht so selten vorkommt – als Gegenleistung für Kost und Logis auf einer Tour den Führer macht.

Allein unterwegs?

Wenn du dich alleine in die Berge aufmachst, trägst du neben dem Rucksack lediglich deine Eigenverantwortung. Du haftest gegenüber anderen nur bei schuldhaftem Verhalten, etwa wenn du Absperrungen und Warnungen ignorieren solltest und du in Pistennähe Schneebretter auslöst. Führen das zu Verletzungen Dritter, liegt ein strafrechtlicher Tatbestand vor – passiert glücklicherweise nichts und du gefährdest als Tourengeher nur dich selbst, ist das in Österreich nicht strafbar. Doch Vorsicht, die ohnehin immer angebracht wäre: In Italien beispielsweise können Freizeitsportler, die eine Lawine auslösen, sehr wohl belangt werden, auch wenn niemand zu Schaden kommt.

Sicher on Tour

Laut Statistik führte der Skitouren-Boom im vorigen Winter mit über 650 Unfällen zu deutlich mehr Verunfallten, darunter 18 Toten. Sollte das Skitourengehen zu deinem neuen Hobby zählen, setze auf das WWW von Wissen, Weitblick und Wertschätzung für die Natur: Besuche  Ausbildungs- und Lawinenkurse, plane deine Touren entsprechend deinem Können und deiner Kondition. Informiere dich über das Lawinenrisiko, halte Abstand zu anderen Tourengehern und achte auf eine komplette Ausrüstung – und auf Erholungspausen. Gehe nur fit und gesund in die Berge – und komm fit und gesund zurück!

 

Conclusio

Wintersport ist etwas Wunderschönes. Damit du bezüglich deiner Versicherung kein Kopfweh haben musst, solltest du aber vor Ausflügen in die Berge unbedingt checken, ob deine Versicherungsverträge (hier ganz besonders Privathaftpflicht, Unfall, Rechtsschutz) auch am aktuellen Stand sind.

Du hast noch Fragen? Dann melde dich doch einfach bei mir – entweder per Mail unter s.kondziolka-bloch@bloch-versicherungen.at oder vereinbare gerne ein unverbindliches Info-Gespräch mit mir: => Terminvereinbarung  <=

 

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