Sie feiern Partys, verdienen ihr erstes Geld, verlassen endgültig das Elternhaus: Wenn Kinder erwachsen werden, verändert sich vieles – unter anderem auch der Versicherungsschutz …
Bis 18 ist – fast – alles klar: Kinder sind in der Regel über ihre Eltern mitversichert. Sollten sie Nachbars Fenster zertrümmern, greift die hoffentlich vorhandene Haftpflicht – bei Unfällen, die Unfallversicherung … Da übersieht man leicht, dass Erwachsenwerden auch in Punkto Absicherung Einschnitte bringt. Wie lange gelten Kinder – aus Sicht der privaten Versicherung – tatsächlich als Kinder?
Drei Beispiele aus unserer Maklerpraxis – drei unterschiedliche Lebenssituationen:
Tobias, 19 Jahre
Tobias hat 2018 die Matura bestanden, wurde jedoch an der Universität nicht aufgenommen. Bis zum nächsten Anlauf will er sein eigenes Geld verdienen, er ist auf Arbeitssuche. Durch eine Unachtsamkeit beim Inline Skaten verletzt er sich. Da er zum Unfallzeitpunkt keine Ausbildung macht und auch keine Familienbeihilfe bezieht ist der Schutz über die Familienunfallversicherung nicht gegeben.
Anna, 18 Jahre
Anna hat direkt nach ihrer schulischen Ausbildung zu arbeiten begonnen, sie wohnt noch zuhause. Sie verursacht beim Radfahren einen Sachschaden. Aufgrund ihres Einkommens gilt sie als wirtschaftlich eigenständig, damit ist sie trotz des gemeinsamen Wohnsitzes nicht mehr in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Konrad, 22 Jahre
Konrad hat nach der Schule ein Studium in Linz begonnen, dort wohnt er auch seitdem. Aus unterschiedlichen Gründen hat er seinen Hauptwohnsitz nach Linz verlegt. Im Zuge einer Internetbestellung entsteht ein Rechtsstreit (Vertragsrechtsschutz). Aufgrund der unterschiedlichen Hauptwohnsitze verweigert der Rechtsschutzversicherer jedoch die Deckung.
Aus Verträgen herausgewachsen
Die oben genannten Beispiele sollen Ihnen helfen, mögliche Probleme im Versicherungsschutz Ihrer Kinder frühzeitig zu erkennen. Gehen Sie keinesfalls davon aus, dass Ihre erwachsenen Kinder selbstverständlich den elterlichen Versicherungsschutz genießen, falls sie noch nicht auf eigenen Beinen stehen.
Checken Sie unbedingt mögliche „Volljährigkeitsfallen“: Manchmal mag es genügen, der Versicherung lediglich neue Daten bekanntzugeben, in anderen Fällen sind separate Verträge erforderlich. Im Zweifelsfall lieber nachfragen als im Ernstfall bittere Konsequenzen tragen müssen!
Achtung: Für die gesetzliche Sozialversicherung gelten eigene Regeln, auch hier ist es unbedingt ratsam sich frühzeitig zu erkundigen, damit Ihr Kind nicht unversichert ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Versicherungsschutz zu Ihrer derzeitigen familiären Situation passt, melden Sie sich bei uns, wir prüfen dann für Sie die Verträge.
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