Im Falle einer Scheidung bzw. Trennung gibt es für dich als Betroffenen neben der emotionalen Belastung auch jede Menge Bürokratie zu meistern.
Einen sehr wesentlichen Punkt bilden hier die Versicherungsverträge – daher hier eine kurze Zusammenfassung, was du in dieser Situation zu beachten hast:
Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Hier bleibt alles wie gehabt, wenn du und dein Partner pflichtversichert seid. Sollte aber einer von euch beim anderen Partner mitversichert sein, dann besteht Handlungsbedarf, da diese Möglichkeit mit der Scheidung endet. Entscheidend ist hier der Tag der rechtskräftigen Scheidung oder die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.
Die Kinder können bei dir oder deinem Partner mitversichert bleiben.
Private Krankenzusatzversicherung
Hier ändert sich prinzipiell nichts, außer der Vertrag wurde als Familien- oder Partnervertrag abgeschlossen. Du verlierst dann schlimmstenfalls den Familienbonus. Den Vertrag für dich auf Basis Einzelversicherung muss die Versicherung jedoch weiterführen. Die Kinder können bei dir oder deinem Partner mitversichert bleiben.
Private Unfallversicherung
Auch hier gilt: solltest du eine Familienunfallversicherung abgeschlossen haben, entfällt künftig der Familiennachlass, wenn du auf Einzelversicherung umstellst. Soll der Vertrag ohne deinen Partner weiterlaufen, gibt es sog. Alleinerziehertarife, die für dich und dein/e Kind/er eine oft gleichermaßen günstige Prämie bewirken können.
Lebensversicherung
Wenn du deinen Ex-Partner als Begünstigen in der Lebensversicherungspolizze angeführt hast, bekäme dieser auch nach einer Scheidung oder Trennung das Geld. Hier musst du also aktiv den Begünstigten ändern. Dies ist – unabhängig von einer Scheidung – generell jederzeit möglich. Lediglich im Falle eines sog. „unwiderruflichen“ Bezugsrechtes ist dies nur machbar, wenn der bisher Begünstigte sich damit einverstanden erklärt.
Rechtsschutzversicherung
Um es gleich vorwegzunehmen, eine Rechtsschutzversicherung bezahlt keine Scheidungsverfahren. Lediglich im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes kann eine einmalige, kurze Beratung in Anspruch genommen werden, dies beinhaltet aber wirklich nur eine Einschätzung der Lage „von sehr hoher Flughöhe“. Es ist nicht möglich, hier Detailfragen einer Scheidung ohne Mehrkosten zu klären.
Hinzu kommt, dass immer der Versicherungsnehmer über den Einsatz seines Versicherungsschutzes bestimmt. D.h. der mitversicherte Partner hat keine Entscheidungsgewalt über den Vertrag. Er/sie ist nur mitversichert.
Das ist auch der Grund, weshalb Rechtsschutzversicherer stets nur eine Person als Versicherungsnehmer akzeptieren.
Es empfiehlt sich daher, dass der bis dato mitversicherte Ex-Partner künftig einen eigenen Rechtsschutzvertrag abschließt.
Haushaltversicherung & private Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt den Inhalt eurer Wohnung/Haus ab. Hier ist auch die private Haftpflichtversicherung inkludiert. Nachdem diese essentiell wichtig ist, sollte gerade hier ein lückenloser Schutz auch für den Partner von euch bestehen, der aus der gemeinschaftlichen Haushalt auszieht.
Je nachdem, wer in eurer Haushaltversicherung als Versicherungsnehmer geführt wird und wer von euch auszieht, ergeben sich unterschiedliche Szenarien. Die Polizze kann unverändert fortgeführt, an die neue Adresse mitgenommen oder einfach namentlich geändert werden.
Damit hier keine Deckungslücken entstehen und auch die jeweiligen Lebensumstände neu angepasst werden können, solltet Ihr euch unbedingt von einem Versicherungsexperten beraten lassen.
Eigenheimversicherung
Diese Verträge laufen normalerweise immer auf jene Person, die auch im Grundbuch eingetragen ist. Seid Ihr beide eingetragen, kann der Vertrag unverändert weiterlaufen. Sollte die Aufteilung nach der Scheidung anders lauten, müsste eine entsprechende Änderung – nach der Eintragung im Grundbuch – erfolgen.
Auf allfällige Vinkulierungen etc. ist gesondert zu achten.
Es gilt daher auch hier: Unbedingt beraten lassen, damit die Vertragsgestaltung der neuen Lebenssituation entspricht.
KFZ-Versicherung
Auto bleibt nach Trennung beim Versicherungsnehmer
Wenn sich lediglich der Wohnort des Zulassungsbesitzers ändert, kann dies – beim gleichem Wohnbezirk – kostenlos in jeder Zulassungsstelle vorgenommen werden. Die Versicherung muss aber informiert werden, da dies nicht automatisch durch die Zulassungsstellen erfolgt.
Änder sich der Zulassungsbezirk erfolgt behördlich eine Ab- und Neuanmeldung des Fahrzeuges und kostet rund EUR 200,00. Du bekommst damit auch ein neues Kennzeichen.
Ex-Partner übernimmt KFZ
Übernimmt der Ex-Partner das gemeinsame Auto (welches zuvor nicht auf ihn/sie gemeldet war), erfolgt bei der Zulassungsstelle eine Ab- und Neuanmeldung. Das Kennzeichen kann übernommen werden, wenn sich der Zulassungsbezirk nicht ändert.
Conclusio
Vor einer Scheidung oder Trennung kann man sich leider nicht schützen. Worauf man jedoch unbedingt achten sollte ist, dass durch eine Trennung keiner der Beteiligten eine Deckungslücke vom bisherigen Versicherungsschutz erleidet. Oft stellt sich das ja erst im Schadensfall heraus. Dann ist es aber zu spät zu handeln.
Daher solltest du im Falle einer Trennung umgehend mit deiner Versicherungsberatung Kontakt aufnehmen, damit eine faire & saubere Trennung der Verträge bewerkstelligt werden kann.
Besonders hier bewährt sich, wenn du alle deine Versicherungsverträge bei einem Versicherungsmakler in Betreuung hast. Ansonsten wird diese – für dich ohnehin nervenaufreibende – Zeit zum Spießrutenlauf.
Melde dich gerne bei mir, wenn du deine bestehenden Verträge überprüft und/oder Vergleichsberechnungen dazu haben willst. Dazu kannst du hier ein kostenloses Infogespräch mit mir buchen: https://www.bloch-versicherungen.at/gespraech-vereinbaren/
P.S.: Vergiß nicht – es gibt für alles eine Lösung!
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