Als wir vor einiger Zeit erfuhren, dass unser Sohn operiert werden musste, war das im ersten Moment ein Schock. Wir hatten durch unseren Kinderarzt einen sehr guten, äußerst erfahrenen Chirurgen empfohlen bekommen. Dank unserer Zusatzversicherung war es auch kein Problem, die Operation im Privatspital des Professors durchführen zu lassen. Wir bekamen ein Einzelzimmer und ein Elternteil als Begleitperson war ebenso ohne Mehrkosten inkludiert.
Abgesehen davon, dass mein Sohn sein Nachthemd völlig uncool fand (es waren kleine Bärchen drauf), gab es wirklich nichts zu beanstanden. Wir hatten die Zusatzversicherung schon die letzten Jahre immer wieder in Anspruch genommen (für Arzthonorare, Impfungen, Medikamente, …), aber das war der Moment wo ich dachte: „Zum Glück haben wir das abgeschlossen.“.
In Zusammenhang mit einer Krankenversicherung poppen bei fast jedem Kunden immer die gleichen beiden Fragen auf:
- Was bringt sie mir?
- Kann ich mir das überhaupt leisten?
Ich möchte dir im Zuge dieses Artikels beide Fragen ausführlich beantworten. Außerdem verrate ich dir auch, wie du dich ganz easy mit einem geringen Budget (unter EUR 20,00/Monat) ins System der Privatversicherung reinversichern kannst.
1.) Beim niedergelassenen Arzt
Hier gilt: Dein Besuch beim „Kassen- oder Vertragsarzt“ ist über die gesetzliche Versicherung gedeckt. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Arzt und Krankenversicherungsträger und du hast als Patient in der Kassenordination somit nichts zu bezahlen. Manche Sozialversicherungsträger heben für ärztliche Hilfe allerdings einen Selbstbehalt von ihren Versicherten ein.
Wahlärzte hingegen können Ihre Honorare frei bestimmen und sind somit an keine Tarife gebunden. Du bezahlst als Patient das Honorar direkt in der Ordination und erhältst einen Teil dieser Kosten vom Krankenversicherungsträger zurück. Das sind dann immer 80% des Betrages, den dein Krankenversicherungsträger einem Vertragsarzt in diesem Fall zahlen würde. 20% werden für den erhöhten Verwaltungsaufwand im Vergleich zum Kassenarzt abgezogen.
Bei unserem Kinderarzt sind das immer zwischen 6 und 10,00 EUR für die Honorarrechnung. 😳
Honorare von Privatärzten wiederum unterliegen keinerlei Kostenrückerstattung. Oft sind dies Ärzte die einen Kassenvertrag haben und noch zusätzlich als „Privatärzte“ ordinieren. Oder die Honorarnoten werden nicht im Sinne der Krankenkassenleistungen aufgeschlüsselt. Du musst als Patient über derartige Privathonorare natürlich vorab ausdrücklich informiert werden.
Oft sind hier auch kosmetische Behandlungen umfasst.
Auch komplementärmedizinische Behandlungen wie zB TCM, Akupunktur oder Homöopathie werden auf dieser Basis angeboten. Derartige Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls nicht übernommen.
Ebenso sind ärztliche Leistungen die keine Krankenbehandlung darstellen sind immer privat zu bezahlen, zB:
- Atteste für private Versicherungen, Dienstgeber, …
- (Reise-)Impfungen
- Führerscheinuntersuchungen
- Patientenverfügungen
2.) Medikamente
Verschreibungspflichtige Medikamente werden – mit Ausnahme der Rezeptgebühr – in Österreich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Manche Arzneien werden nur dann bezahlt, wenn diese zuvor chefärztlich bewilligt wurden.
Sämtliche alternativmedizinische Substanzen wie zB homöpathische Arzneien, TCM-Kräuter, etc. sind stets vom Leistungsspektrum der Sozialversicherungsträger ausgenommen.
Zu beobachten ist weiters, dass es immer mehr Arzneien gibt, die die Kasse heute nicht mehr bezahlen und die der Patient somit selbst zu übernehmen hat. Sehr schmerzlich ist das bei besonders teuren Medikamenten, die bei schweren Erkrankungen den Betroffenen verwehrt werden.
3.) Im Spital
Bei einem Spitalsaufenthalt hat man als Kassenpatient weder Mitsprache beim behandelnden Arzt, dem aufnehmenden Spital sowie der Behandlungsmethode.
Die Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer übernimmt der Krankenversicherungsträger. Allerdings muß man eine sog. Verpflegungspauschale pro Tag (für max. 28 Tage pro Jahr) bezahlen.
4.) Zahnbehandlungen
Auch in diesem Bereich ist entscheidend, bei welchem Krankenversicherungsträger man versichert ist.
Konservierende und chirurgische Behandlungen sind über die Kassen zwar gedeckt. Jedoch werden Füllungen aus Kunststoff aus kosmetischen Gründen nicht bezahlt.
Zahnspangen werden auf Kassa nur ab einem bestimmten Schweregrad übernommen. Wie beispielsweise die ÖGK damit verfährt, kannst du hier nachlesen: Zahnspangen_auf_Kassa
Conclusio
Auch wenn wir in Österreich ein sehr gutes öffentliches Gesundheitssystem haben (im Vergleich zu vielen anderen Ländern), so hat uns nicht zuletzt die Pandemie doch sehr stark vor Augen geführt wie unterschiedlich man als Kassen- oder Privatpatient behandelt wird. Während es für zusatzversicherte Personen auch während der Lockdowns nahezu keine Einschränkung hinsichtlich Operationen etc. gab, mussten Kassenpatienten ihre bereits fixierten OP-Termin auf unbestimmte Zeit nach hinten verlegen lassen.
Es bleibt zu befürchten, dass das öffentliche Gesundheitssystem aufgrund der immer höheren Kostenbelastung in Zukunft immer weiter ausgedünnt wird.
Bereits vor Corona gab es schließlich im öffentlichen Gesundheitssystem unzumutbare Wartezeiten.
Was man dagegen tun kann? Privat krankenversichern.
Wenn du dazu mehr wissen willst, mach ein unverbindliches Info-Gespräch mit mir aus:
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P.S.: Vergiß nicht – es gibt für alles eine Lösung!
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