Ohne passende Haushaltsversicherung ist man nie sicher – nicht, wenn man sich in den eigenen vier Wänden befindet, und schon gar nicht nach dem Verlassen. Was aber gilt es, bei Haushaltsversicherungen zu beachten?
Obwohl die Haushaltsversicherung keine Pflichtversicherung ist, sollten trotzdem alle eine haben – alleine wegen der darin befindlichen Haftpflichtversicherung. Denn bei etwaigem Fehlverhalten ist jeder gesetzlich zu Schadenersatz verpflichtet. Und das kann teuer werden.
Was nun umfasst eine Haushaltsversicherung? Stellen Sie sich dafür – bildlich – Ihre Wohnung auf den Kopf gestellt vor: Was herunterfällt – vom Kasten über die Wäsche und den Computer bis hin zur Briefmarkensammlung – ist in einer Haushaltsversicherung gegen diverse Risiken versichert.
Warum aber ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig?
Bedeutung der Privathaftpflicht
Für den Privathaushalt ist die Privathaftpflichtversicherung eindeutig am wichtigsten. Eine Haushaltsversicherung tritt bei durch Eigen- oder Fremdverschulden sowie höherer Gewalt ausgelösten Unkosten auf den Plan – von Glasbruch über Leitungswasserschäden bis hin zu Vandalismus. Die Privathaftpflicht ist keine Personenversicherung. In der Regel gehört sie zur Haushaltsversicherung (Sachversicherung). Bei der Privathaftpflicht ist zu beachten, dass junge Erwachsene mitunter – aus unterschiedlichen Gründen – aus der Privathaftpflicht der Eltern herausfallen können. In der Regel fällt dies mit dem Erreichen eines bestimmten Alters (Volljährigkeit), einem eigenen Einkommen sowie einem anderen Wohnsitz zusammen.
Von zentraler Bedeutung: der Deckungsinhalt
Es ist unerlässlich, über den Deckungsinhalt und die Versicherungssumme der Haushaltsversicherung zu sprechen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung in Anspruch zu nehmen: Denn alle Bürgerinnen und Bürger sind gesetzlich zum unbeschränkten Schadenersatz verpflichtet, sollten sie aufgrund eigener Fehlhandlungen – etwa aufgrund der Verletzung von Sorgfaltspflichten oder wegen gefahrenerhöhenden Verhaltens – zu Ersatz verurteilt werden. Und das kann ziemlich teuer werden, wenn man keine eigene Haftpflichtversicherung hat – ganz besonders, wenn es sich um Personenschäden handelt. Stichwort Deckungsinhalt: Es empfiehlt sich, in der Haushaltsversicherung im Bereich Haftpflichtversicherung eine möglichst hohe Versicherungssumme zu wählen – von 1,5 bis 2 Millionen Euro aufwärts.
Errechnung Versicherungshöhe
Bei der Errechnung der Versicherungshöhe wird überwiegend die „Quadratmetermethode“ herangezogen: Der Haushalt entsprechende Quadratmeter und wir berechnen die Versicherungssumme in „einfacher“ oder „gehobener“ Ausführung. Die errechnete Versicherungssumme sollte überprüft werden – dafür gilt es, selbst eine Grobschätzung der vorhandenen Einrichtung vorzunehmen. Natürlich lässt sich auch mit Summenerfassungsbogen jedes einzelne Stück des Inventars dokumentieren.
Tipps vor dem Vertragsabschluss
Eine Fotodokumentation – zumindest über teurere Gegenstände, Sammlungen und Schmuck – ist hilfreich, jedenfalls empfiehlt sich, die Rechnungen für derartige Gegenstände aufzuheben. Jede Dokumentation erleichtert die Abwicklung im Schadensfall jedenfalls enorm.
Für die Verwahrung von Wertgegenständen wie beispielsweise Schmuck und Bargeld werden die Kategorien „freiliegend“, „unversperrtes Behältnis“ (z.B. Nachtkästchen) oder „Safe“ herangezogen. Dementsprechend sind je nach Variante eigene Höchsthaftungssummen vorgesehen.
In den meisten Verträgen gilt die Versicherung, wenn das Fahrrad in der Wohnung oder im Keller abgestellt wird. Wer sein Rad auch außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten versichert haben möchte, sollte eine Zusatzversicherung oder einen eigenen Versicherungsvertrag abschließen.
Fazit: alleine in Hinblick auf eine mögliche – unbeschränkte – Schadenersatzforderung gegenüber eine durch mich geschädigte Person gilt: Vor allem bei der Haushaltsversicherung sollte man nicht an der falschen Stelle sparen.