Rasen gemäht, Ärger gesät: Was ist dem Nachbarn rund ums traute Heim zumutbar?
Lärm und Lage
Gartenliebhaber wollen Boden, Bäume und Hecken pflegen – aber dürfen sie jederzeit zu Rasenmäher und Baumschere greifen? Je nach Bundesland und Gemeinde variieren die Vorschriften zum Einsatz von motorbetriebenen Geräten – meist ist er werktags von 8 bis 20 Uhr, nicht aber an Sonn- und Feiertagen gestattet. Auch Partymusik oder Teppichausklopfen kann Nachbarn empfindlich stören. Erkundigen Sie sich beim Gemeindeamt über geltende Einschränkungen!
Licht und Luft
Wenn der Baumbestand des Nachbarn Wohnraum und Terrasse beschattet, man auch bei Sonnenschein tagsüber elektrisches Licht einschalten muss und im Garten Moos statt Gemüse wächst, kann man gegen ortsunüblichen Lichtentzug Einspruch erheben. Bevor man das „Recht auf Licht“ gerichtlich durchsetzen will, ist ein Schlichtungsversuch verpflichtend.
Hat man die Liegenschaft beispielsweise geerbt, bestehen laut OGH-Urteil gute Erfolgschancen, selbst wenn die Bepflanzung bereits viele Jahre zurückliegt. Bei einem Grundstückskauf trotz offensichtlicher Beeinträchtigung zieht man den Kürzeren und auch der Naturschutz wird mitunter höher bewertet als Nachbarrechte. Im Gegensatz zu „negativen Immissionen“ wie Schatten und verringerte Luftzirkulation hat man bei Lärm-, Rauch- oder Gaseinwirkungen die besseren Aussichten, sein Recht durchzusetzen.
Ast und Wurzel
Müssen Baumbesitzer überhängende Äste stutzen? Nur, wenn sie auf öffentlichen Wegen die Verkehrssicherheit gefährden bzw. Ampeln, Laternen etc. verdecken. Ein Nachbar darf wuchernde Äste und Wurzeln auf eigene Rechnung entfernen; drohen Schäden, muss der Eigentümer der Pflanze die halben Kosten tragen bzw. Schadenersatz leisten, etwa wenn umstürzende Bäume Nachbargut demolieren.
Vorsicht Besitzstörung/Hausfriedensbruch: Das Betreten fremden Grunds zur Beseitigung von Pflanzenteilen ist tabu. Hände weg auch vom Einsatz chemischer Keulen, rostiger Nägel oder von Schädlingen – Pflanzen dürfen in ihrer Entwicklung nicht behindert werden! Für die fachgerechte Beschneidung zieht man im Zweifelsfall einen Fachmann hinzu – oder erntet die Früchte von Ästen, die über Grundgrenzen ragen.
Toleranz und Rücksicht
Wer Steine in Weg und Wiese legt, wird wenig Beifall ernten und auch vom Kurs abgekommene Bälle finden nicht immer begeisterte Empfänger auf der anderen Seite des Zauns. Bevor man vor Gericht zieht empfiehlt es sich, Probleme offen anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Nachbarn, die miteinander reden, vermeiden jahrelange Prozesse und hohe Kosten. Ein gutes Einvernehmen gibt Ihren Gartenaktivitäten grünes Licht!