Kommt es infolge eines versicherten Sachschadens zu einem Betriebsstillstand, greift die BU-Versicherung. Versichert ist - lt. Standardtext - der sog. "Deckungsbeitrag" (Betriebsertrag abzüglich variable Kosten). Somit werden Betriebsgewinn und Aufwand an fortlaufenden Kosten ersetzt. Der Haftungszeitraum kann auf bis zu 24 Monate vereinbart werden, je nach Bedarf des Unternehmens.
Versicherbar als Feuer-BU (Betriebsunterbrechungen infolge Brand, Blitzschlag und Explosion), Total-BU (zusätzlich Sturm, Hagel, Schneedruck, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl etc.), Maschinen-BU (Ausfall von Maschinen nach gedecktem Schadensfall)
Die BU-Versicherung für freiberuflich und selbständig Tätige beinhaltet den Deckungsumfang analog zur Total-BU, zusätzlich bietet sie auch Schutz gegen Betriebsunterbrechung durch Unfall und Krankheit.
Achtung!
So wichtig und gut Betriebsunterbrechungsversicherungen sind, ist die Abwicklung
bei größeren Schadensfällen auch durch das Einschalten von Sachverständigen manchmal
doch etwas kompliziert und zeitraubend. Wir konnten hier schon mehrfach eine für viele
Fälle eindeutig bessere Variante anbieten.