Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Schadenersatzversicherung gegen gesetzlich begründete Haftpflichtforderungen aus betrieblicher Tätigkeit. Die Versicherung prüft im Schadenfall, ob überhaupt Versicherungsschutz besteht, sowie ob eine Haftung gegeben ist. Danach zahlt sie, wenn der Versicherte haftet oder wehrt ab, wenn der Versicherte nicht haftet. Die Prämie errechnet sich aus genauer Tätigkeit des Betriebes, Lohnsumme und Umsatz des Unternehmens und wird jährlich reguliert.
Wir bezeichnen die Haftpflichtversicherung immer als "Netz mit großen Löchern". Es gibt wohl kaum eine andere Sparte mit mehr Deckungsausschlüssen (nicht versicherte Risken), daher versuchen wir durch Einschluß besonderer Klauseln oder Bedingungen diese "Löcher" möglichst klein zu halten.
Achtung!
Das unternehmerische Risiko selbst ist nicht gedeckt
(Gewährleistung, unvermeidbare Schäden, etc.). Vermögensschäden
und Abhandenkommen von Sachen sind nur durch besondere Vereinbarung
Gegenstand der Versicherung (prämienpflichtig).
Ggfs. Auslandsrisiko beachten!