Betriebsversicherungen - Ihr Überblick

Betriebsversicherung

Glasbruchversicherung

Versichert sind Schäden durch Zerbrechen von Glas.

Achtung!
Kratzer oder Schrammen sind nicht versichert, auch nicht Schäden an Fassungen und Umrahmungen der Gläser. Oft Deckung bur bis zu begrenzten Flächen - z.B. 6 m²



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