Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu einem bestimmten Jahresausmaß steuerfrei und ohne Lohnnebenkosten eine Zukunftsvorsorge einrichten. Darunter versteht der Gesetzgeber Alters-, Unfall- oder Krankenvorsorge.
Wichtige Sozialleistungen, die sich oft mehr lohnen als eine Gehaltserhöhung (und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer).